Mit zunehmendem Alter lässt mitunter das Seh- und Hörvermögen nach, eine demenzielle Erkrankung schränkt das Fahrvermögen im Auto zusätzlich ein. Dabei bedeutet Auto zu fahren für viele Menschen Freiheit sowie Unabhängigkeit und erleichtert die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Allerdings bringt es auch hohe Verantwortung sich und anderen gegenüber mit sich. Nach der Diagnosestellung „Demenz“ oder auch mit zunehmendem Alter von Angehörigen stellt sich für Familienmitglieder und Pflegende daher oft die Frage wie sie sich richtig verhalten können.
In einem Artikel geben Kern & König (k.A.) hierfür Orientierungshilfen. Dieser Artikel ist in der Angehörigenbroschüre „Begleiten ins Anderland“ (2014) der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V. erschienen. Angehörige erfahren hier Handlungshinweise und erhalten eine Checkliste um einzuschätzen ob eine Fahrtauglichkeit des Betroffenen weiterhin gegeben ist oder nicht. Ebenso werden Hinweise aufgeführt wie damit umgegangen und auf den Betroffenen eingegangen werden kann, wenn die Fahrtauglichkeit eingeschränkt ist und das Autofahren aufgegeben werden sollte. Die Autoren verweisen jedoch auch daraufhin, dass hier nur Hinweise gegeben werden können. Eine Fahruntauglichkeit kann durch Hinzuziehen eines Arztes oder vom TÜV nach entsprechenden Tests verbindlich entschieden werden.
Weitere Informationen zum Thema Autofahren und Demenz finden Sie auch auf der Seite der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e. V.